Allgemeine Mietvertragsbedingungen

E-Shuttle AG – Ihre Vertragsgrundlage für sicheres Mieten

Allgemeine Mietvertragsbedingungen (AMB) – E-Shuttle AG

Vermieter: E-Shuttle AG, Flughafenstr. 12, 30855 Langenhagen
(nachfolgend „Vermieter")

1. Mietzeit, Rückgabe und Stornierung

a)
Die Miete beginnt und endet im Büro des Vermieters bzw. an den vereinbarten Stationen.
b)
Rückgabe: Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort zurück, hat er folgende Kosten zu tragen: Eine Vertragsstrafe von 900,00 €, Rückführungskosten (Personal/Reisekosten) sowie 2,00 € pro gefahrenen Kilometer. Die Rücknahme erfolgt nur zu Geschäftszeiten. Werden Fahrzeuge außerhalb dieser Zeiten abgestellt, haftet der Mieter bis zur tatsächlichen Rücknahme durch Personal für Schäden und Diebstahl.
c)
Nutzungsentschädigung: Bei verspäteter Rückgabe berechnet sich die Entschädigung nach dem zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Normalpreis.
d)
Stornierung: Bis 24 Std. vor Mietbeginn kostenfrei. Bei Nichtabholung oder zu späte Stornierung: 50% des Mietpreises mind. jedoch 35,00 € als Aufwandsentschädigung.

2. Benutzung des Fahrzeuges

a)
Fahrer: Das Fahrzeug darf nur von Personen gelenkt werden, die mind. 20 Jahre alt sind, seit mind. 2 Jahren einen gültigen Führerschein besitzen und im Mietvertrag eingetragen sind. Bei Firmenanmietungen darf das Fahrzeug nur von beim Mieter angestellten Berufsfahrern gelenkt werden, die diese Voraussetzungen erfüllen.
b)
Verbote: Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden: für Motorsport, zu Fahrschulübungen, zum Abschleppen, unter Einfluss von Alkohol/Drogen oder zum Transport gefährlicher (giftiger/entzündlicher) Stoffe. Weitervermietung oder Verleih an Dritte ist untersagt.
c)
Pflichten: Der Mieter muss das Fahrzeug fachgerecht nutzen. Öl-, Wasserstand und Reifendruck sind bei jedem Tanken zu prüfen. Das Fahrzeug ist gegen Diebstahl ordnungsgemäß zu verschließen.
d)
Tanken: Übergabe erfolgt vollgetankt. Bei Rückgabe mit Fehlmenge wird das Fahrzeug durch den Vermieter betankt. Hierfür werden die Kraftstoffkosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 29,00 € berechnet. AdBlue wird mit 0,02 € / km abgerechnet.
e)
Reparaturen: Reparaturen dürfen nur nach Einwilligung des Vermieters beauftragt werden (Pflicht ab 100,00 € Auftragswert).
f)
Dokumente & Schlüssel: Der Fahrzeugschein sowie der Fahrzeugschlüssel werden im Original übergeben. Bei Verlust trägt der Mieter die Kosten von 300,00 € zzgl. Bearbeitungsgebühr.
g)
Rauchen: In allen Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 150,00 € fällig.
h)
Verschmutzung: Bei übermäßiger Verschmutzung werden Sonderreinigungskosten nach Aufwand berechnet (zzgl. Materialkosten).
i)
Elektrofahrzeuge dürfen mit jedem Ladestand zurückgegeben werden. Die Aufladung erfolgt durch den Vermieter ohne Zusatzkosten.

3. Auslandsfahrten

a)
Fahrten ins Ausland sind anmeldepflichtig.
b)
Meldet der Mieter die Auslandsfahrt nicht, schuldet er eine Vertragsstrafe von 900,00 € sowie den Aufschlag. Dies führt zur sofortigen Kündigung und zum Verlust jeglicher Haftungsbeschränkung (Vollhaftung).
c)
Der Mieter hat alle erforderlichen Maut-, Vignetten- und Streckengebühren rechtzeitig zu entrichten. Nicht beglichene Forderungen (Maut, Bußgelder etc.) werden vollständig an den Mieter weiterbelastet.
d)
Für die Bearbeitung wird eine Pauschale von 29,00 € pro Vorgang erhoben.

4. Verhalten bei Unfällen

a)
Nach einem Unfall, manufacturer, Diebstahl oder Wildschaden hat der Mieter sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Ein schriftlicher Schadensbericht muss innerhalb eines Werktages vorliegen.
b)
Vertragsstrafe: Unterlässt der Mieter schuldhaft die Benachrichtigung von Polizei oder Vermieter oder begeht er Unfallflucht, hat er eine Vertragsstrafe von 900,00 € (bzw. bis zur Höhe des Schadens) zu zahlen.

5. Haftung des Mieters bei Schäden und Verstößen

a)
Der Mieter haftet uneingeschränkt für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Er stellt den Vermieter von allen Bußgeldern und Gebühren frei. Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen (Strafzettel, Zeugenfragebögen) wird eine Bearbeitungsgebühr von 29,00 € pro Fall erhoben.
b)
Schäden: Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug. Für die administrative Schadensbearbeitung wird eine Pauschale von 29,00 € pro Fall erhoben.
c)
Bergungskosten: Bei selbstverschuldeten Unfällen trägt der Mieter die gesamten Bergungskosten.

6. Begrenzung der Haftung (Selbstbeteiligung)

a)
Die Haftung des Mieters kann vertraglich auf eine Selbstbeteiligung (SB) pro Schadensfall begrenzt werden. Die Begrenzung gilt nur für den reinen Unfallschaden, nicht für Bergung, Gutachter, Wertminderung oder Mietausfall.
b)
Wegfall der Haftungsbegrenzung: Die Haftungsbeschränkung entfällt (Mieter haftet voll), wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde (z.B. Alkohol/Drogen, Unfallflucht, Nicht-Hinzuziehung der Polizei). Das Maß der Haftung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens (§ 81 VVG).
c)
Volle Haftung: Der Mieter haftet ebenfalls voll für Reifenschäden, Schäden durch Missachtung der Durchfahrtshöhe (Zeichen 265) oder unsachgemäße Beladung.
d)
Rückwärtsfahren: Bei Fahrzeugen mit eingeschränkter Sicht nach hinten darf nur mit Einweiser zurückgesetzt werden. Verursacht der Mieter ohne Einweiser einen Schaden, ist eine Vertragsstrafe von 900,00 € zu zahlen und die Haftungsbeschränkung entfällt.

7. Haftung des Vermieters

a)
Der Vermieter haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
b)
Der Mieter hat vorrangig die Fahrzeugversicherung in Anspruch zu nehmen.
c)
Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

8. Zahlungsbedingungen

a)
Der Mietpreis umfasst Kfz-Steuer, Versicherung und Schmierstoffe, jedoch keinen Kraftstoff.
b)
Der Vermieter kann eine Kautionszahlung zur Sicherung aller Ansprüche verlangen.
c)
Alle Mieter und Bürgen haften gesamtschuldnerisch.
d)
Fälligkeit: Mietkosten sind sofort fällig.
e)
Verzug: Mahngebühren betragen: 1. Mahnung 5,00 €, 2. Mahnung 20,00 €, 3. Mahnung 30,00 €.
f)
Zahlungsmittel: Der Vermieter ist berechtigt, Miete sowie alle Nebenforderungen (Schäden, Bearbeitungsgebühren 29,00 €, Bußgelder, Strafen) der hinterlegten Kredit-/Debitkarte des Mieters zu belasten.

9. Speicherung, Weitergabe und Auskunfteien

a)
Der Mieter stimmt der Speicherung seiner persönlichen Daten zu.
b)
Weitergabe: Der Vermieter darf Daten an Dritte (z.B. Inkasso, Rechtsanwälte, Behörden) weitergeben, wenn: Angaben bei Anmietung falsch waren, das Fahrzeug nicht binnen 24 Std. nach Ablauf der Mietzeit zurückgegeben wird, Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden müssen oder Schecks platzen.
c)
Auskunfteien: Der Vermieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss Auskünfte zur Bonitätsprüfung bei Auskunfteien (z.B. Schufa, Creditreform) einzuholen. Des Weiteren darf der Vermieter Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung) an diese Auskunfteien übermitteln.
d)
GPS-Ortung: Die Fahrzeuge sind mit Ortungs-/Trackingsystemen ausgestattet. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass Positionsdaten zur Feststellung des Standorts ermittelt und im Bedarfsfall (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Vertragsverletzung) an Dritte (z.B. Polizei) weitergegeben werden können.

10. Gerichtsstand, Streitbeilegung, Sonstiges

a)
Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten wird der Sitz des Vermieters vereinbart.
b)
Streitbeilegung: Der Vermieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (§ 36 VSBG).
c)
Verjährung: Schadenersatzansprüche werden erst fällig, wenn der Vermieter Einsicht in die Ermittlungsakte hatte. Kautionen können bis zur Klärung der Schuldfrage einbehalten werden.
d)
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
e)
Nachweisklausel: Dem Mieter bleibt bei allen Pauschalen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.